§ 1 Geltungsbereich
1. Nachstehende allgemeine Geschäftsbedingungen des Verkäufers (nachfolgend kurz „AGB“ genannt) gelten ausschließlich für alle Rechtsgeschäfte zwischen Verkäufer und Käufer. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers sind nicht anwendbar, und zwar selbst dann nicht, wenn seitens des Verkäufers in Kenntnis solcher Geschäftsbedingungen vorbehaltlos Leistungen erbracht werden.
2. Diese AGB gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen Käufer und Verkäufer, d.h. auch für alle künftigen Geschäfte selbst wenn die AGB nicht nochmals ausdrücklich vereinbart oder auf sie Bezug genommen wird.
3. Die jeweils aktuelle Fassung der AGB ist auf der Internetseite des Verkäufers „http://bechriftungen-mehr.jimdo.com/“ abrufbar.

§ 2 Vertragsschluss
1. Die abgegebene Bestellung des Käufers stellt ein bindendes Vertragsangebot dar.
2. Das Angebot des Käufers wird durch den Verkäufer spätestens mit Versendung der bestellten Ware angenommen. Auf Anfrage des Käufers kann ihm davor eine schriftliche Auftragsbestätigung übermittelt werden.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
1. Die Preise des Verkäufers richten sich nach den bei Bestellungseingang gültigen Katalogpreisen zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.
2. Die jeweils aktuellen Preise sind auf der Internetseite des Verkäufers „http://bechriftungen-mehr.jimdo.com/“ veröffentlicht.
3. Der Verkäufer haftet nicht für Druckfehler im Katalog bzw. unrichtige Preisangaben auf der Internetseite. Maßgeblich ist dann nur der auf der Rechnung ausgewiesene Kaufpreis. Bei Abweichungen zwischen dem bei Bestellung falsch angezeigte Preis und dem tatsächlich gültigen Kaufpreis ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt hat durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Verkäufer unter Wahrung einer Frist von 2 Wochen nach Mitteilung des Irrtums an den Käufer bzw. – falls eine solche Mitteilung unterbleibt – innerhalb von 2 Wochen nach Rechnungszugang zu erfolgen. Für die Fristwahrung ist der Zugang beim Verkäufer entscheidend. Sonstige Ansprüche des Käufers, insbesondere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
4. Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt per Vorkasse, nach Absprache ist in Einzelfällen auch eine Rechnungsüberweisung innerhlab sieben Tage möglich. Zum Zweck der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses erheben oder verwenden wir Wahrscheinlichkeitswerte, in deren Berechnung unter anderem Anschriftendaten einfließen.
5. Ein Aufrechnungsrecht steht dem Käufer nur zu, wenn sein Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Auf ein Zurückbehaltungsrecht kann sich der Käufer nur berufen, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
6. Im Falle nicht eingelöster Lastschriften erhebt der Verkäufer eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 Euro

§ 4 Versand und Gefahrübergang
1. Ab einem Nettowarenwert von 150,00 EUR erfolgt der Versand innerhalb Deutschlands kostenlos.
2. Die Bestimmung der Transportart und des Versandweges obliegt dem Verkäufer.
3. Für Produkte, die einen besonderen Transportaufwand oder überdurchschnittliche Versandkosten verursachen oder außergewöhnliche Verpackungsmaterialien benötigen, trägt der Käufer zusätzlich zu den üblichen Kosten des Transports/Versands bzw. der Materialien die hierdurch anfallenden Zusatzkosten. Über diese Kostentragungspflicht wird der Käufer rechtzeitig vor Versendung der Ware informiert.
4. Der Gefahrübergang auf den Käufer erfolgt mit Übergabe der Ware an die Transportperson bzw. mit Verlassen der Ware aus dem Lager des Verkäufers zwecks Versendung. Findet eine Verzögerung der Versendung auf Wunsch des Käufers statt oder gerät dieser in Annahmeverzug, so geht die Gefahr bereits mit der Meldung der Versandbereitschaft an den Käufer auf diesen über.

§ 5 Lieferfristen
1. Die wirksame Vereinbarung von Lieferterminen oder Lieferfristen bedarf der Schriftform.
2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat (z.B.: Streik, Aussperrung, Brand, behördliche Anordnungen) verlängern die zwischen Käufer und Verkäufer vereinbarten Lieferfristen oder -termine um einen den Umständen entsprechenden, angemessenen Zeitraum.

§ 6 Eigentumsvorbehalt
1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an sämtlichen von ihm gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, die Waren zurückzunehmen. Die Rücknahme der Ware durch den Verkäufer gilt als Rücktritt vom Vertrag. Nach Rücknahme der Ware ist der Verkäufer zu deren Verwertung befugt, wobei der Verwertungserlös abzüglich angemessener Verwertungskosten auf die Verbindlichkeiten des Käufers angerechnet wird.
2. Sicherungsübereignungen, Verpfändungen sowie sonstige die Rechte des Verkäufers an der gelieferten Ware beeinträchtigende Verfügungen sind dem Käufer nicht gestattet.
3. Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstige die Rechte des Verkäufers an der gelieferten Ware beeinträchtigende Eingriffe Dritter sind dem Verkäufer unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
4. Der Käufer ist zur Verarbeitung und Weiterveräußerung der gelieferten Ware im ordentlichen Geschäftsgang berechtigt. Der Käufer tritt dem Verkäufer jedoch bereits bei Vertragsschluss alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung oder einem sonstigen Rechtsgrund gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen. Der Käufer bleibt weiterhin zur Einziehung dieser Forderungen berechtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Der Verkäufer verpflichtet sich aber, die Forderung insbesondere solange nicht einzuziehen, wie der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, keine Zahlungsunfähigkeit droht und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist. Auf Verlangen des Verkäufers hat der Käufer ihm die abgetretenen Forderungen, deren Schuldgrund sowie alle zu einem gegebenenfalls erforderlichen Einzug erforderlichen Angaben mitzuteilen. Beabsichtigt der Verkäufer einen Forderungseinzug gegenüber Dritte, ist der Käufer darüber hinaus verpflichtet, dem Verkäufer alle hierfür benötigten und zu den konkreten Forderungsbeziehungen zu Dritten dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen sowie den Dritten gegenüber die Abtretung anzuzeigen.
5. Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten den Wert der zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % nicht nur vorübergehend übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Verkäufer.

§ 7 Gewährleistung
1. Geringfügige Abweichungen zwischen den im Katalog abgebildeten Produkten und dem gelieferten Produkt können aus technischen Gründen vorkommen und stellen keinen Mangel der gelieferten Ware dar.
2. Eine Mangelrüge muss bei offensichtlichen Mängeln innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware, bei versteckten Mängeln unverzüglich nach Entdeckung des Mangels schriftlich gegenüber dem Verkäufer erfolgen, andernfalls sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen, es sei denn, der Verkäufer hat den Mangel arglistig verschwiegen.
3. Bei Vorliegen eines Mangels ist der Verkäufer nach seiner Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung, kann der Käufer nach seiner Wahl von Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Handelt es sich um einen unerheblichen Mangel, ist ein Rücktrittsrecht ausgeschlossen. Sonstige Gewährleistungsansprüche des Käufers, insbesondere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
4. Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Käufers wegen eines Mangels beträgt 1 Jahr ab Übergabe der Ware an den Käufer.

§ 8 Umtausch und Rückgabe
1. Die Rücksendung neuwertiger, unveredelter Ware wird dann akzeptiert, wenn die Lieferung nicht länger als vier Wochen zurückliegt. Werkseitig einzelverpackte Hemden und Blusen können nach dem Auspacken nicht zurückgenommen werden. Kundenseitig veredelte Ware wird grundsätzlich nicht zurückgenommen, es sei denn, die Ware weist einen versteckten Mangel auf, welcher vor der Veredelung nicht feststellbar war. Bitte beachten Sie § 7, Absatz 2 dieser Verkaufsbedingungen.
2. Der Rücksendung muss der Waren-Rücksendeschein beigefügt sein. Retouren ohne diesen Schein können nicht bearbeitet werden. Bei gemeinsamer Rücksendung von Ware aus mehreren Lieferungen ist die Ware innerhalb der Sendung so zu unterteilen, dass eine klare Zuordnung zur jeweiligen ursprünglichen Lieferung möglich ist. Für jede Lieferscheinnummer wird ein eigener Waren-Rücksendeschein benötigt.
3. Liegt kein Lieferantenfehler vor, senden Sie uns die Ware bitte mit dem Rücksendeschein bzw. den Rücksendescheinen zu. In diesem Fall ist der Verkäufer berechtigt, eine Aufwandspauschale in Höhe von 20% für Handlingskosten, mindestens aber abzüglich 5,00 EUR je ursprünglicher Lieferung zu verlangen. Die Kosten der Rücksendung sind durch den Käufer zu tragen. Sofern wir in abgesprochenen Ausnahmefällen abweichend von der Regelung in Absatz 1 auch ausgepackte Hemden und Blusen zurücknehmen, betragen die Handlingskosten für diese Artikel 50%

4. Extra auf Kundenwunsch angefertigte Aufkleber und Beschriftungen werden NICHT zurück genommen, da diese meinst Themen oder Größenspezifisch angefertigt wurden und somit nicht weiter verkauft werden können!

§ 9 Haftung
1. Schadensersatzansprüche sowie Aufwendungsersatzansprüche des Käufers sind – ohne Rücksicht auf deren Rechtsgrund – ausgeschlossen.
2. Der Verkäufer haftet nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
3. Vorstehende Haftungsfreizeichnungen gelten nicht bei einer zwingenden Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit von Personen sowie bei einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Schadensersatzpflicht des Verkäufers auf den vorhersehbaren und typischen Schaden begrenzt.

§ 10 Verjährung
Unbeschadet von § 6 Ziffer 4 verjähren alle Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer – gleich aus welchem Rechtsgrund sie herrühren – innerhalb von einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn mit Ausnahme der Fälle von Haftung wegen Vorsatzes.

§ 11 Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl
1. Erfüllungsort ist für beide Parteien der Geschäftssitz des Verkäufers.
2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung zwischen den Parteien ist der Geschäftssitz des Verkäufers. Der Verkäufer bleibt jedoch berechtigt, den Käufer auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
3. Für die Beurteilung der gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Stand: 09/2011